Am 12.02.2024 konnte ich die Wahlunterlagen für die Stadtvertretung und für die Bürgermeisterwahl bei der Gemeindewahlbehörde einreichen. Jetzt werden diese geprüft und anschließend wird der Wahlausschuss die Zulassung beschließen.
Am 12.02.2024 konnte ich die Wahlunterlagen für die Stadtvertretung und für die Bürgermeisterwahl bei der Gemeindewahlbehörde einreichen. Jetzt werden diese geprüft und anschließend wird der Wahlausschuss die Zulassung beschließen.
Artikel kommentieren